Zitat:
ich meinte natürlich mit Schutzgesetzen die Gesetze, die einen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen.
Zitat Ende
Klar, das habe ich schon verstanden. Entschuldigung, wenn ich mich da etwas missverständlich ausgedrückt haben sollte. Ich meinte lediglich, dass ein Arbeitnehmer ohne gesetzlichen Schutz seines Arbeitsplatzes (sprich: Kündigungsschutz), seinem Brötchengeber ausgeliefert ist und bei Verletzung der Arbeitsschutzgesetze (sprich: max. Lenkzeiten, Ruhezeiten u.s.w.) wegen besagter Erpressbarkeit kaum noch in der Lage wäre, sich gegen kriminelle Ausbeutung zu wehren.
Gruss:
Thomas