Lesen Sie sich einmal die DIN ISO 9022-81 durch, da wird genau festgelegt, was wasserdicht bedeutet.
Zeigt ein Glas, dessen Hersteller diese Norm für seine Produkte reklamiert, innerhalb der Garantiezeit einen Feuchtigkeitseinbruch, so haftet der Hersteller im Rahmen seiner Garantiebedingungen. Wir haben einige Fälle erlebt, bei denen Wassereintritt in ein Fernglas oder Spektiv vorgekommen sind. Die Schäden wurden dann im Rahmen der Garantie behoben.
Bei hochwertigen Gläsern ohne Stickstoffbefüllung ist eindringendes Wasser bzw. Feuchtigkeit der zweithäufigste Schaden, lediglich Sturzschäden sind noch häufiger, wärend bei z.B. Biiligläsern Antriebsdefekte dominieren.
Werner Jülich