Hallo Andreas,
auch Ihnen vielen Dank für die Info.
Andreas, Sie schreiben:
Herbert, es gibt noch die Möglichkeit Ferngläser über das Internet zu bestellen, du kannst dann 14 Tage testen wenn du dir nicht sicher bist, natürlich nur wenn man über Händler bestellt!
Habe ich auch schon einige Male gemacht allerdings immer mit fester Kaufabsicht, aber wenn das Glas suboptimal war...
Und an diesem Punkt entsteht für mich einfach ein Konflikt. Grundsätzlich möchte ja jeder eine Sache, die er kauft, 'neu' kaufen. Das bedeutet für mich, einem unversehrten Paket als 'erster' das Objekt der Begierde zu entnehmen. Ist das Paket nun offensichtlich schon geöffnet gewesen, könnte man daraus den Schluss ziehen, dass das Glas entweder nur für einen kurzen Moment geprüft wurde oder aber auch für einen längeren Zeitraum durch viele Hände gegangen ist. Was grundsätzlich nichts Schlimmes zu bedeuten hat. Es schwingt halt nur die Idee des 'Benutzten' mit.
Bestelle ich nun ein Glas mit 'wahrhaftiger Kaufabsicht' und finde trotzdem ein Haar in der Suppe, das mich mit dem Glas nicht glücklich werden lässt, schicke ich es zurück, vielleicht schon am selben Tag oder nach 14 Tagen.
Aus meiner Sicht hat nun der Händler (in dessen Haut ich nicht stecken möchte!!!) die 'besondere Karte' gezogen. Leider. Was macht er nun mit diesem Glas? Kann und darf er es neu verkaufen? Muss er es als 'benutzt' deklarieren? Muss er den Kaufpreis mindern? Ich finde, das ist für den Händler eine sehr unbefriedigende Situation, vielleicht sogar schon eine in gewissem Sinne 'ungerechte' Situation. Aber wie kann man sie händeln??
Für mich habe ich entschlossen: sollte das Glas schon mal ausgepackt gewesen sein, werde ich es mit 'Argusaugen' begutachten und wenn ich kein Haar in der Suppe finde, werde ich es behalten. Fertig.
Danke nochmals und viele Grüße,
Herbert
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.20 11:25.