.......... ja, stimmt, im ersten Satz.
Nun zu den Regelungen, der GARANTIE:
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P1 = vollumfänglich bei Fabrikationsfehler....bla bla.... Arbeitskosten ersten 5 Jahre.....bla bla
P2 = ausgeschlossen sind Verschleißteile, wie Augenmuscheln, Belederungen,
Armierungen, Trageriemen sowie Zubehör.
wenn DU beweisen kannst, die Probleme mit der Armierung lassen sich auf einen Fabrikationsfehler zurück führen, greift die Garantie innerhalb der Garantiezeit. Kannst du das nicht, greifen die anderen Regularien der Garantiebedingungen.
Auch P3 = unsachgemäße Behandlung oder solche, die Teile im Nutzungsgrad beeinflussen oder diese im Verschleiß begünstigen, oder.....
Stand das auch alles im Netz?
Kulanz, die steht da nicht drin und dieses eigene Ermessen (wie Willkür) ist die Gnade die leider nicht vom Himmel fällt.