Nun, ich kann mir kaum vorstellen, dass es zur Aufbringung von "Made in Germany" reicht, in Deutschland lediglich die Umverpackung eines ansonsten fertigen Produktes vorzunehmen. Das wäre mit Sicherheit eine wettbewerbsrechtlich zu beanstandende Täuschung der Verbraucher. Es muss daher Vorschriften geben (nicht notwendigerweise in Gesetzesform), die regeln, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um berechtigterweise das Siegel "Made in Germany" anbringen zu können. Ich meine mich zu erinnern, dass es etwas mit dem Wertschöpfungsanteil zu tun hat (ist ja keine in diesem Zusammenhang abwegige Größe), kenne aber keinen genauen Prozentsatz (möglicherweise wird auch nur ein "überwiegend" gefordert). Dass es keine Regelungen geben soll glaube ich nicht.
Grüße, Andreas