Manfred Gunia schrieb:
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> Ich bin in o.de angemeldet, und die Meldung ist
> 'öffentlich'. Falls Du nicht bei ornitho meldest,
> wäre die angezeigte Warnmeldung ok.
>
> Ich sag's mal so: da ich die Gesetzeslage in BY
> nicht kenne, merke ich nur mal an dass ich es
> verwerflich finde, in Schlafbäume zu schießen. Den
> Vogel dann noch nicht mal zu töten, ist mehr als
> ein Kavaliersdelikt - ich hätte da umgehend die
> UJB informiert. Wer dann auch noch Ende Dezember
> gg. 16:50Uhr in Schlafbäume schießt, hat sie nicht
> mehr alle (Waidgerechtigkeit, auch eine
> behördliche Meldung 'wert'), und/oder eine in BY
> genehmigungsfähige Nachtsichtziellösung (kein
> Nachtzielgerät - falls doch wäre dessen Lappen
> sofort weg…).
> Ich mache regelmäßig Schlafplatzzählungen, und
> weiß was man vom schwarzen Vogel mittels
> vergrößernder Optik im dunklen Baum am 27.12. um
> 16:50Uhr sieht. Wenig.
>
> angespannter Gruß
> Manfred
>
> PS: Ein Jagd-Bashing liegt mir fern, ich die
> jagdliche Anwendung (in bestimmten Grenzen) für
> akzeptierbar und tlw. notwendig.
Falls da sogar statt mit Schrot mit der Kugel gegen den freien Himmel geschossen wird, ist das schon Grund genug, den Lappen einzuziehen. Damit wäre im Falle eines Jägers u. U. der JS, die Waffenbesitzkarte und ggfls. auch noch die Jagdpacht futsch. Der Kugelschuss gegen den freien Himmel ist, ausgenommen im Hochgebirge, verboten. Aber bei Fischen ist es wie bei Zuchthühner oder Brieftauben, da kommen nicht nur Jäger in Frage sondern die Geflügelhalter und Teichfreunde sind auch nicht ohne.