OhWeh schrieb:
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Quote
Man vergibt unendliche Chancen.
> Ach weißt Du es gibt
für mich unendlich
> Wichtigeres als in ebay nach Schnäppchen zu
> jagen ...
Du verwechselst Chancen mit Schnäppchen, von "Schnäppchen jagen" war von meiner Seite NIE die Rede !
Manch ein Mensch erkennt in höherem Alter, dass das letzte Hemd keine Taschen hat und er gönnt sich z.B. ein hochwertiges und teures Fernglas. Das bleibt dann nach dem Ableben übrig und was nun damit? I.d.R. versuchen die Angehörigen die Sachen über ein Angebot im großen Auktionshaus abzugeben. Wieso sollte man hier nun abfällig die Nase hochziehen?
Auf diesem Wege bin ich z.B. an mein gebrauchtes Swaro-Spektiv (ohne jegliche Gebrauchsspuren) gekommen. Der Preis war 4-stellig (also kein Schnäppchen) und der Online-Kauf kam nur zustande, weil ich via PayPal eine Rückgabemöglichkeit habe (Käuferschutz), falls man mich übervorteilen wollte. Ohne das große Auktionshaus wäre ich nicht an das Swaro-Spektiv gekommen. Denn ich wollte genau dieses Modell und neu gibt es dieses Spektiv schon lange nicht mehr. So viel zu den Chancen, die man vergibt.
Zu dem Urteil: GUT SO - denn die stark vereinfachte Rückgabemöglichkeit via PayPal läd natürlich die bösen Buben der anderen Seite zum Missbrauch ein. Diese bösen Buben müssen sich nun warm anziehen. Ich möchte aber den bösen Buben sehen, der erst Mängel verschweigt (mich also bescheißt), um mich hinterher noch zu verklagen, weil er seinen Beschiss zurück bekommen hat. Soll er mal machen, da lehne ich mich im Sessel ganz entspannt zurück.
Gerhard
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.05.18 00:49.