bester Stefan,
war auch gar nicht und in keiner Weise besserwisserisch oder böse oder sonst in jeglicher Richtung deutbar böse, gemein, menschenfeindlich o.ä. gemeint.
Im Falle eines Falles aber KANN das eine Hürde sein, ein solches Glas zu kaufen, gebraucht. Je nach Ablauf welcher Frist nach Vertrag.
Die Garantie, nach der hier gefragt wurde, wird nicht durch die Kopplung des Gegenstandes erfüllt, sondern durch den Abschuss einer Vertragsbindng der Partner.
In diesem Fall der Partner des Vertrages als Käufer und Verkäufer, hier dem Hersteller.
Das Recht der Inanspruchnahme der Garantie besitzt der Erstkäufer und geht NICHT nach Abverkauf automatisch auf den erneuten Besitzer über, wenn dies so in den AGB und/oder den Garantiebedingungen des Herstellers aufgeführt ist. Weil auch, eine Garantie eine freiwillige Leistung ist und sie eben als solche vom Hersteller auf EINE Person, dem Erstkäufer, gebunden werden kann.
Sie, die Garantie, somit erlischt, wenn der Gegenstand in den Besitz eines neuen Eigentümer über geht.
Selbst wenn die Garantie übertragbar wäre, sie ist m.W. ein selbstständiges Recht, sozusagen ein Kaufanreiz, für den Erstkäufer, dem Vertragsinhaber und dieses Recht muss er NICHT mit veräußern, verkaufen, also abtreten, weil es eben nicht am Vertragsgegenstand, sondern an dem Vertragspartner hängt.
Quasi ist das die Glühbirne der Fahrradlampe und der Klingelhebel der Fahrradglocke, die der Zweiradhändler dem Erstkäufer des Rades mit als OnTop verkaufte. Die muss der Besitzer des Rades welches er ansinnt zu verkaufen, nicht zwingend mit geben, nur weil es eine Obenreingabe bei Vertragsabschluss war, gehört es nicht zum Kaufgegenstand des Rades (weil es für die Rad-Funktion auch nicht bindend ist).
Der Unterschied ist hier nur der, mit Glühbirne und Hebelchen kann jener evtl. noch weitere Verwendung haben,
mit einer nicht per Kaufvertrag übertragende Garantieabtretung ohne Fernglas........., was will er damit?
Alles Theorie, ich weiß.
Ab und an lohnt aber der Blick in die Kleinzeilen,.................. für den Fall der Fälle.