... einverstanden.
Nur aus kritischer Hintergrundbeleuchtung eine, ich nenne die besprochene Anmerkung mal so,
Unterstellung zu generieren, sollte den Kunden aus Gründen der Fairness ausbleiben.
Nur darauf bezog sich mein "Schutz".
Der Hersteller behauptet ja bei einer Reklamation auch nicht einen mutwillig hervorgerufenen Schaden seitens des Käufers.
Wobei, wird vereinzelt wohl auch vorkommen.