Zitat:
„Nach endlich gemachten Tests hat man den Fehler entdeckt, da es aber nichts mit den Themen dieses Forums direkt zu tun hat, wollte ich nicht mit großer Artillerie aufwarten (Links etc.), aber wer interessiert ist, kannn mir eine PN schreiben.”
Ende des Zitats
Ende November 2011 hatte mit Ihnen, Herr Champollion, Ihre Fragen zum Auflösungsvermögen von Digitalaufnahmen und der Abhängigkeit von der Beugung telefonisch diskutiert. In diesem Zusammenhang hatte ich Ihnen
mit Ihrer Zusicherung von Vertraulichkeit sechs Seiten aus einer 29seitigen Dokumentation zugesandt. Darin hatte ich theoretisch begründet wie auch durch praktische Beispiele mit einem „normalen“ Motiv und mit einem sog. Siemensstern belegt, dass die bisher übliche Annahme falsch ist, dass gleich große Werte von Beugungsscheibchen-Durchmesser (nach Rayleigh), Zerstreuungskreis-Durchmesser (bei ungenauer Fokussierung) und Pixelrasterweite einen annähernd gleich großen Einfluss auf die Bildschärfe bzw. -unschärfe haben.
Sie hatten bereits zwei Wochen danach am Ende Ihres Beitrags vom 11.12.2011 [
www.juelich-bonn.com] trotz meiner Bitte um Vertraulichkeit öffentlich Bezug auf meine Dokumentation genommen. Und jetzt gehen Sie sogar noch weiter.
Da ich meine Untersuchungen und die Dokumentation für einen namhaften Optikhersteller durchgeführt hatte, bestehe ich darauf, dass Sie sich an die Zusage der Vertraulichkeit halten und nicht hier im Forum mit den von mir erarbeiteten Ergebnisse hausieren gehen und nun auch noch anbieten, sie auf Anfrage über PN per eMail weiterzuverbreiten.
Walter E. Schön
Nachtrag:
Ich bitte Sie, die von mir erhaltene Datei zu löschen, damit Sie nicht in Versuchung geführt werden können, sie weiterzugeben.