In meiner vorherigen Antwort habe ich bereits auf Ihr Mißverständnis hingewiesen und Ihre Aussage korrigiert. Da Sie den Nachtrag mit der vermeintlichen Berichtigung Ihres Textes schrieben, bevor Sie meine Antwort gelesen haben, basiert auch diese vermeintliche Berichtigung auf demselben Irrtum und ist daher falsch.
Ich hoffe, daß meine vorherige Antwort inzwischen Klarheit geschaffen hat.
Walter E. Schön