Das Ausgleichsgefäß bei der Warmwasserheizung muß dafür sorgen, daß der Kessel oder die damit kommunizierend verbundenen Leitungen durch die Volumenvergrößerung beim Aufheizen des Wassers (Wärmeausdehnung) nicht platzen. Denn weil das Heißwasser nach gesetzlicher Vorschrift nicht in die Versorgungsleitung zurückfließen darf (was sonst ebenfalls das Platzen verhindern könnte), um eine eventuelle Kontaminierung der öffentlichen Wasserversorgung sicher auszuschließen, gibt es zwischen dem Zufluß aus dem Kaltwasser-Versorgungsnetz und dem Kessel ein Rückschlagventil.
Dehnt sich das Wasser beim Aufheizen aus, muß es sich also
innerhalb des Heizungssystems irgendwohin ausbreiten können. Das zu diesem Zweck installierte Ausgleichsgefäß, meistens ein kugelförmiger Metallbehälter von 35 cm bis 40 cm Durchmesser und ca. 20 bis 30 Liter Innenvolumen, hat innen eine elastische Membran, die das Volumen in zwei Kamern teilt. Die eine Kammer ist an die Heißwasserleitung angeschlossen, aus der bei Druckerhöhung durch Wärmeausdehnung ein gewisses Heißwasservolumen austreten muß. In der anderen, hermetisch abgeschlossenen Kammer befindet sich Luft unter exakt demselben Druck, der in der Heißwasserleitung herrscht. Vergrößert sich bei Erwärmung das Heißwasservolumen, wird das „überlaufende“ Wasser in die angeschlossene Ausgleichsgefäßkammer gepreßt und drückt gegen die elastische Membran, so daß das Luftvolumen in der benachbaren Luftkammer sich verkleinert (im Gegensatz zum so gut wie nicht zusammendrückbaren Wasser ist Luft und auch jedes andere Gas stark zusammendrückbar, und zwar umgekehrt proportional zum Druck). Da es sich nur um ein sehr kleines Wasservolumen handelt, das dabei zusätzlich in die Wasserkammer des Ausgleichsbehälters fließt, wird auch das Luftvolumen auf der anderen Seite der Membran nur um diesen kleinen Betrag vermindert. Hat sich z.B. das Luftvolumen von 10 Liter auf 9,8 Liter, also um 2% reduziert, so steigt der Druck des eingeschlossenen Luftvolumens ebenfalls nur um etwa 2%, also viel zu wenig, um das System platzen zu lassen. Hätte es das zusammendrückbare Luftvolumen nicht gegeben, so hätte sich im Wasser dagegen ein riesiger Druck aufgebaut, weil Wasser auch bei sehr hohem Druck nur sehr, sehr wenig zusammendrückbar ist.
Nun kommen wir wieder zum Fernglas. Hier geht es nicht um Flüssigkeiten, die aufgrund der Eigenschaft, so gut wie nicht zusammendückbar zu sein, das Gehäuse platzen lassen könnten, sondern nur um die im Gehäuse eingeschlossene Luft oder andere Gase, z.B. Stickstoff oder Argon. Was sollte da ein Ausgleichsgefäß bewirken? Es hätte auf der einen Seite der Membran ein Gas und auf der anderen Seite ebenfalls, und in beiden Kammern herrschte auch exakt derselbe Druck. Folglich wäre absolut nichts gewonnen, weil das Gesamt-Gasvolumen immer dasselbe bleibt. Dann kann man den Ausgleichsbehälter auch weglassen. Etwas anderes wäre es, wenn man
außerhalb des Fernglases einen Gummiballon hätte, der mit dem Inneren des Fernglasgehäuses durch ein Rohr oder einen Schlauch verbunden ist und der bei Überdruck im Gehäuse einen Teil der Luft aufnehmen kann. Aber wie so ein Fernglas mit an einem Schlauch daran befestigten Luftballon aussieht, kann sich sicher jeder vorstellen. Man könnte den Luftballon aus als Kugelkalotte am Gehäuse anbringen, und wenn dann entweder durch Temperaturerhöhung oder durch Fokussieren von nah nach fern der Luftdruck im Fernglas wächst, würde sich die Gummi-Kalotte aufblasen wie die Backen er Frösche, wenn sie quaken. Das sähe vielleicht lustig aus, wäre aber unpraktisch, weil der Luftballon das Hantieren mit dem Fernglas behindert und man aufpassen muß, daß der Luftballon nicht beschädigt wird. Das elastische Gummimaterial würde mit der Zeit spröde und damit luftdurchlässig, die Wasserdichtheit wäre bald dahin.
Ich hoffe, Herr Fritzen, daß Sie mir nach dieser Erläuterung nicht böse sein werden, wenn ich abschließend sage, daß Ihr Vorschlag leider nur eine Schnapsidee war – es sei denn, daß „kontrafokal“ unter Assistenz von Herrn Merlitz eine bessere, nichteuklidische Erklärung anbieten kann, die beweist, daß ich Unsinn geschrieben habe.
Walter E. Schön