Da ja die Unschuldsvermutung gilt und auch folgendes:
"Der Begriff Unschuld kann den Zustand eines unwissenden, unbekümmerten, ahnungslosen, naiven und auch einfachen Menschen beschreiben, dem man infolgedessen nichts vorwerfen kann, und der nicht als schuldig oder juristisch gesehen für schuldfähig erklärt werden kann..."
habe ich den Verkäufer auf seine Fehler in der Artikelbenennung, sowie bei der Beschreibung der technischen Merkmale hingewiesen und gebeten diese zu korrigieren. Es handelt sich anscheinend aber auch nicht um ein Glas der Design Selection Serie, Herr Schön.
Das wäre also erledigt! Kümmern Sie sich nun um die 98% Transmission des Leupold Fernglases?
Verbraucherschützende Grüße,
Jan Münzer