Wenn Sie mit Ihrem jetzt vorgebrachten Vorschlag gleich auf die Sprachentgleisung reagiert hätten, wäre ich der letzte gewesen, der Ihnen das übelgenommen hätte, auch wenn diese Formulierung nicht meinem Stil entspricht.
Ihr Antwortvorschlag kommt mir vor wie folgende Formulierung als Antwort auf einen groben Rempler einer rücksichtslosen Person in meine Rippen beim Aussteigen aus der Straßenbahn: „Gnädiger Herr, darf ich Sie untertänigst darauf aufmerksam machen, daß Sie bei Ihrem eleganten Sprung aus der Straßenbahn Ihre Arme zur Wahrung des Gleichgewichts ein wenig zu weit ausholend bewegt und sich dabei mit der Faust nicht nur meinen Rippen übermäßig genähert, sondern auf diese einen von mir als bereits ein bißchen schmerzhaft empfundenen Druck ausgeübt haben?“
Ich denke, daß es in solchen Fällen zulässig ist, sich schon etwas deutlicher auszudrücken. Der Übeltäter soll sich ja nicht über eine gewundene, schon fast wie eine Entschuldigung klingende Äußerung totlachen, sondern merken, daß das, was er gemacht hat, nicht in Ordnung war. Deutlichkeit allein ist doch noch lange keine Unhöflichkeit. Und eine Parodie halte ich sogar für eine besonders freundliche Form der Ermahnung, weil sie mit einer Portion Humor gewürzt ist. Ich halte den aufgrund seiner Teenysprache offensichtlich jugendlichen Schreiber übrigens für intelligent genug, meine Parodie verstanden zu haben.
Walter E. Schön