...gar ewiges, ja! Denn der Rückgabeanspruch wegen Konstruktionsfehler verjährt nie!
Aber: hat ein einziger Kunde überhaupt je von diesem seinen Rückgaberecht Gebrauch gemacht?
Einmal hatte ich einen Citroen ZX gekauft, laut prospekt hatte er Servolenkung.
Nach mindestens einem oder zwei Jahren (das Auto war inzwischen äußerlich ziemlich lädiert) bemerkte... die Werkstatt (!), dass die SL fehlte.
Klarer Fall: Rückgaberecht zum vollen Kaufpreis.
Da mir aber die fehlende SL nicht besonders gestört hatte (hatte es kaum bemerkt!), schlug ich eine saftige Preisminderung vor, welche auch prompt akzeptiert worden ist!
Der Fall war aber "glasklar"!
Ob im Falle der falschen EP- bzw AP-Angabe des Canon- Glases 10x42 IS von einem solchen krassen Fehler gesprochen werden kann, vermag ich nicht zu sagen, jedoch dürfte ebenfalls eine ordentliche Preisminderung verlangt werden! Vielleicht in der Größenordnung von 750€? Kann ein Jurist etwas dazu sagen?
MC