Wenn es so wäre, wie Sie meinen, könnten Fernglashersteller vor ein 8x20 auch eine 50 mm große Planglasscheibe setzen und dann das Fernglas als ein 8x50-Glas bezeichnen. Es muß vielmehr der Durchmesser der wirksamen Öffungsfläche angegebenen werden. Das ist Teil einer allgemeingültige Definition des Begriffs „Öffnung“ in der Optik bzw. Physik. Außerdem gibt es dafür verbindliche Industrienormen, nämlich die DIN ISO 14133-1 (Instrumente für dem allg. Gebrauch), 14133-2 (Hochleistungsinstrumente), 14490-1 (Prüfverfahren zur Bestimmung der Grundgrößen) und 14490-2 (Prüfverfahren für binokulare Fernrohre).
Außerdem wäre, wenn Sie recht hätten, dann immer noch die ebenfalls in den offiziellen technischen Daten stehende Größe der Austrittspupille falsch, für die Canon 4,2 mm angibt, obwohl sie nur 3,75 mm beträgt.
Sehen Sie sich mal ein Kleinbild-Superweitwinkelobjektiv oder gar ein Fischaugenobjektiv an. Da kann die Fronmtlinse sogar erheblich (bis zu einem Vielfachen) größer als die Brennweite sein, so daß nach Ihrer aus der Luft gegriffenen Auffassung das Öffnungsverhältnis wesentlich größer als 1:1 und die Blendenzahl für volle Öffnung wesentlich kleiner als 1 sein müßte, obwohl die Blendenzahl tatsächlich z.B. nur 2,8 oder 4 ist. Entscheidend ist nicht der Durchmesser der Frontlinse, sondern der der Eintrittspupille.
Walter E. Schön