Gute Frage, hier sollte aber ein Jurist Auskunft geben können.
Möglicherweise könnte man sich in Fällen höherwertiger Gegenstände vom Verkäufer bzw. Anbieter (bei Auktionen) die Einwilligung zu einer Nachfrage beim Hersteller unter der Angabe der Seriennr. geben lassen. Ich könnte mir vorstellen, daß sich auf diese Weise unseriöse Angebote schnell aussondern ließen. Eine andere Frage wäre aber wohl auch, ob die Serviceabteilungen der betreffenden Hersteller überhaupt in der Lage und willens wären, eine größere Anzahl an Nachfragen zu beantworten.
RSchoon