Sie müssen unterscheiden zwischen Garantiefällen und Ersatzteilversorgung, bzw. Reparaturen auf eigene Kosten.
Wenn die Augenmuscheln durch Schweiß oder ständiges Ein-und Ausdrehen abgenutzt sind, so ist das nach 20 Jahren bestimmt kein Garantiefall. Dasselbe gilt für durchgescheuerte Tragriemen oder Ähnliches. Den Ersatz müssen Sie ganz normal bezahlen (oder die Firma ist kulant und schenkt sie Ihnen).
Ob Sie das Glas nach 4 Tagen oder 24 Jahren durch Batteriesäure (aus Versehen in der Garage in die Pfütze gelegt) ruinieren ist egal. Es ist kein Garantiefall, sondern ein ganz normaler, zu bezahlender Reparaturfall.
Ein Garantiefall tritt dann ein, wenn bei normaler Benutzung ein Defekt auftritt, zum Beispiel Bruch der Knickbrücke durch Materialermüdung (minderwertiges Metall, schlechte Verarbeitung, zu fipsige Konstruktion, etc.). Und solche Dinge geschehen normalerweise nicht nach 7 und nicht nach 23 Jahren sondern in den ersten Monaten, es sei denn Sie benutzen das Glas in den ersten Zeit nicht. Deshalb reicht meiner Meinung nach eigentlich die inzwischen auf zwei Jahre ausgeweitete gesetzliche Gewährleistung. Garantiezeiten von 2 Jahren (oft "großzügig" bei Weißer Ware und Brauner Ware gewährt) ist sowieso nur eine Vera....ung des Kunden.
Carpe Diem!
OhWeh