Pinac schrieb:
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> BoB schrieb:
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> > .............
> > Aus meiner Sicht sollte man die Jägerei in das
> > staatliche Gewaltmonopol überführen und nur
> noch
> > Amtsträger damit beauftragen, die wenigen
> > notwendigen Eingriffe vorzunehmen. .......
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> Das würde ich sofort unterstützen !
> Gruss. Pinac
Das funktioniert in Deutschland schon deshalb nicht, weil das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden ist und dem Eigentumsrecht gleichsteht.
Eine im Eigentum stehende Fläche von 75 Hektar bildet einen sog. Eigenjagdbezirk. Denn kann der Inhaber, so denn der Jagdschein vorhanden ist, selbst bejagen oder das Recht verpachten. Bei gleichzeitiger Abwälzung der Wildschadenersatzpflicht auf den Jagdpächter. Das bezieht sich sowohl auf land- wie auch auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Die landwirtschaftlichen Flächen werden vom Eigentümer entweder selber beackert oder aber an einen Landwirt verpachtet.