Wen es interessiert...
Ich fand eben eine alte Arbeit meine werten Herrn Prof. Geyer in meinen Katakomben. Dort steht seit 1984 Interessantes um den Streit ob es nun die Öffnung macht zu lesen:
"...Demnach ergibt sich das scheinbare Paradoxon, daß bei vorgegebener Genauigkeitsgrenze für Sterne B* proportional R/f^2 ist. Für den Nachweis ausgedehnter Objekte spielt die Apertur und Brennweite überhaupt keine Rolle mehr. Vielmehr kommt es auf den Durchmesser des Bildelements an, das möglichst groß gewählt werden muß, das aber andererseits das räumliche Winkelauflösungsvermögen herabsetzt.
Für Astroaufnahmen tritt der 'seeing-limitierte' Fall für b (einen Raumwinkel) von ungefähr 1 arcsec (Bogensekunde) ... bei effektiven Brennweiten > 5000mm auf. Damit ist für Punktlichtquellen die Nachweisgrenze nur mehr proportional b/f."
Eine durchaus lesenwerte, kaum zugängliche Arbeit.
Gruß
Thilo Bauer
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Anm. des Autors:
B* bezeichnet hierbei die Bestrahlungsstärke,
R den Durchmesser und
f die Brennweite der Optik
Quelle: E.H. Geyer, "Bemerkungen zur Nachweisgrenze astronomischer Objekte bei erdgebundenen Beobachtungen", DFG-Rundgespräch und Workshop über Astronomische Großteleskope, Bad Honnef 29./30.11 1984
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 01.11.07 22:09.